Pfarrgemeinderat


Aufgaben und Zusammensetzung des Pfarrgemeinderates

Nach den Bestimmungen der „Satzung für Pfarrgemeinderäte in der Diözese Osnabrück“ in der Fassung vom 18. Dezember 2009 nimmt der Pfarrgemeinderat als demokratisch gewähltes Gremium teil an der Leitungsaufgabe der Pfarrgemeinde, er trägt die Verantwortung für das Gemeindeleben und ermuntert zur Mitarbeit. Dabei ist er den drei Säulen des christlichen Lebens verpflichtet, nämlich

  • der Verkündigung der Frohen Botschaft (Martyria),
  • der Feier des Glaubens in den verschiedenen liturgischen Formen (Liturgia) und
  • dem sorgenden Bemühen um die vielfältigen Nöte der Menschen (Diakonia).

Mitglieder

Die Mitglieder der Pfarrgemeinde, die am Tag der Wahlen zum Pfarrgemeinderat das 16. Lebensjahr vollendet haben, wählen nach der vom Bischof erlassenen Wahlordnung alle vier Jahre Gemeindemitglieder für den Pfarrgemeinderat, dem außerdem der die Pfarrgemeinde leitende Geistliche, die in der Gemeinde mit besonderem Auftrag tätigen Priester, die ständigen Diakone und die Hauptamtlichen im pastoralen Dienst angehören. Außerdem entsendet der Kirchenvorstand ein Mitglied in den Pfarrgemeinderat. Darüber hinaus können weitere Mitglieder in den Pfarrgemeinderat berufen werden.

Der Vorstand des Pfarrgemeinderates
Carsten Mlynek (Vorsitzender)
Nicole Menke (Stellvertreterin)
 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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