Kirchenvorstand


Der Kirchenvorstand ist für alle finanziellen und administrativen Angelegenheiten in der Gemeinde zuständig. Er entscheidet, wenn zum Beispiel der Glockenturm saniert, ein Grundstück verkauft oder eine Mitarbeiterin eingestellt werden soll. Der Kirchenvorstand ist rechtlich verbindlich vorgeschrieben. Seine Aufgaben sind im Kirchenvermögensverwaltungsgesetz festgelegt. Zu ihnen gehören die Feststellung des Haushaltsplans, die Prüfung der Jahresrechnung und die Führung eines Vermögensverzeichnisses. Wählbar für den Kirchenvorstand ist, wer das 18. Lebensjahr vollendet hat.

Vorsitzender:
Pfarrer Joby Thomas
Matthias-Rosemann-Str. 2
Tel.: 05925/998977

Der stellvertretende Vorsitzende des Kirchenvorstandes ist:
Heinrich van Lengerich

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